Aktuelles aus Niedercunnersdorf 01/2012
Traditionell fanden im Januar die Hauptversammlungen unserer FFw's statt. Eindrucksvoll wurden die geleisteten Aktivitäten dargelegt. Ich möchte allen Kameradinnen und Kameraden von dieser Stelle aus nochmals für ihre stete Einsatzbereitschaft, im Namen unserer Einwohner, recht herzlich danke sagen. Mit dem Verzicht auf persönliche Freizeit und dem Verständnis der Familien ist die Arbeit als Angehöriger der Freiwilligen Feuerwehr verbunden. Wie schnell die Hilfe der Kameradinnen und Kameraden unserer FFw's erforderlich sein kann, zeigen immer wieder die jährlichen Einsatzberichte. Deshalb ist es auch im heutigen Alltag äußerst wichtig, dass es Menschen gibt, welche sich dem Allgemeinwohl verpflichtet fühlen! Eine besondere Erwähnung gilt der vorbildlichen Jugendarbeit in der FFw Ottenhain. Für die Gewährleistung einer auch zukünftig einsatzfähigen FFw ist die eigene Ausbildung von jugendlichen Kameradinnen und Kameraden die wichtigste Voraussetzung!
Wie an jedem letzten Mai-Sonntag der vergangenen Jahre können Neugierige das private Leben im Umgebinde auch am 27.Mai 2012 entdecken. Dann nämlich dreht sich wieder alles um diese einzigartige Volksbauweise. Zum "Tag des offenen Umgebindehauses" laden private Eigentümer, aber auch Firmen und Vereine zum Schauen, Zuhören und Fachsimpeln ein. 2005 wurde der Aktionstag ins Leben gerufen - und erfreut sich zunehmender Beliebtheit.
Interessierte Grundstückseigentümer können das Anmeldeformular auf der Gemeindeverwaltung bzw. der Internetseite www.umgebindeland.de erhalten.
Vom 1. Januar 2012 an obliegt die Betreuung und Vermittlung Leistungsberechtigter/ Arbeitslosengeld II allein dem Landkreis Görlitz. Die beiden bislang für die Aufgaben der Grundsicherung nach dem SGB II zuständigen Einrichtungen (Jobcenter Fachdienst Beschäftigung und Arbeit und Jobcenter Landkreis Görlitz Nord) wurden vereint.
Mit der Bildung des Jobcenters hat unser Landkreis Görlitz einen Beschluss des Kreistages vom 29. Juni 2011 umgesetzt. Darin hatte der Kreistag die Übernahme der Aufgaben der Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) in alleiniger Trägerschaft als zugelassener kommunaler Träger beschlossen. Verbunden ist damit für uns als Kommune und die betroffenen Leistungsempfänger wiederum ein Wechsel der entsprechenden Betreuer/Fallmanager. Ob und in welchem Umfang wir auch 2012 die Möglichkeit zur Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung erhalten, kann zurzeit leider noch keine Auskunft erfolgen.
Im Herbst des vergangenen Jahres informierte ich dass, für unsere Leader Region Zentrale Oberlausitz auf Grund der bereits ausgeschöpften Mittel keine neuen Anträge mehr bezüglich des Förderprogramms ILE für den Beschluss im Koordinierungskreis angenommen werden können. Leider gilt dies auch für 2012. Ich bitte um entsprechende Beachtung!
Abschließend möchte ich nochmals auf die Fristen für Fällarbeiten hinweisen. Diese sind laut Naturschutzgesetz in der Ortslage vom 01. Oktober bis 28. Februar möglich. Einer Fällgenehmigung bedürfen in unserer Gemeinde alle Bäume (Obstgehölze außerhalb von Streuobstwiesen sind davon ausgenommen) mit einem Stammumfang gemessen in 1 Meter Höhe ab 100 cm. Bitte berücksichtigen Sie dies, werte Grundstückseigentümer.
Ihr Bürgermeister Frank Hübler